Das COVID-19-Gesetz ermöglicht die Fortführung finanzieller Hilfen für Unternehmen und Arbeitnehmenden, die seit über einem Jahr stark von der Pandemie betroffen sind.
Die WTK unterstützte von Anfang an die Hilfsmassnahmen der Walliser Regierung und der Bundesbehörden und empfiehlt an der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 ein "Ja" zum COVID-19-Gesetz.
Ein "Ja", das sowohl logisch als auch verantwortungsvoll ist.